Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern gestaltet sich vor allem gemeinsam. Als Sprachrohr der Elternschaft steht die Elternvertretung/Elternbeirat im Vordergrund. In der jährlichen Elternvollversammlung wird die Elternvertretung durch ein demokratisches Wahlverfahren bestimmt. Die Elternvertretung trifft sich mindestens dreimal im Jahr zur Besprechung von Elternanliegen und Mitwirkungsmöglichkeiten und nach Bedarf.
Mitwirkung und -bestimmung der Elternvertretung:
- Elternbeirat
- Rat der Tageseinrichtung
- Förderverein
- Besprechung der Ziele der Kita-Arbeit
- Einbeziehung in die Planung, Vorbereitung und Gestaltung besonderer Aktivitäten und Veranstaltungen
- Vereinbarung der Kriterien für die Aufnahme der Kinder
- Gestaltung und Erarbeitung von Elternumfragen
- Beteiligung an der Umsetzung des familien-pastoralen Konzeptes